Die Asylrechtsverschärfungen der EU treffen auch Menschen, die vor den Folgen des Klimawandels flüchten

Weltweit sind immer mehr Menschen aufgrund von Krieg, Terror, Unterdrückung oder aus anderen Gründen auf der Flucht.1 Im Jahr 2022 sollen laut Angaben der UN 32,6 Millionen Menschen ihre Heimat sowohl kurz- als auch langfristig aufgrund von Naturereignissen verlassen haben, die immer mehr auf das Konto der Klimakatastrophe gehen, wie Dauerregen, langanhaltende Dürren, Hitzewellen und Stürme.2 Infolge der anhaltenden Verschärfung der Klimakatastrophe werden sich immer mehr Menschen zur Flucht gezwungen sehen. Betroffen sind hiervon als Herkunfts-, aber auch als Aufnahmeländer vor allem die Länder des globalen Südens – während sich der globale Norden, als der Hauptverursacher der Klimakatastrophe, immer weiter abschottet.3

  1. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 20.12.2023 einigten sich die EU-Institutionen (EU-Parlament und EU-Kommission) mit den Mitgliedsstaaten – unter Zustimmung der deutschen Regierungskoalition – auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das Europaparlament stimmte am 10.04.2024 dieser Reform zu. Die ausgehandelten Verschärfungen müssen nun nur noch vom Rat der EU beschlossen werden. Dies gilt aber als reine Formalie. Auf ganzer Linie inhaltlich durchgesetzt bei den Neuregelungen haben sich diejenigen Länder der EU, die extrem rechts regiert sind, wie z.B. Italien oder Ungarn. Zuvor auf deutscher Seite noch behauptete nicht verhandelbare rote Linien in den Verhandlungen, wie die Inhaftierung von Kindern in Grenzverfahren, wurden dabei sehr einfach der Einigkeit geopfert.

Dieser sog. „Asylkompromiss“, der von Pro Asyl auch treffend als „toxisches Konvolut“ bezeichnet wurde, sieht Folgendes vor4:

  • Alle Asylsuchenden, die an einer EU-Außengrenze ankommen, werden einem verpflichtendem „Screening“ unterworfen. Während dieses Verfahrens werden die Asylsuchenden faktisch schon inhaftiert, bis geklärt ist, wer die Person ist, welche Dokumente sie hat und welche Art von Verfahren sie zu erwarten hat. Hier wird dann entschieden, wer ins sogenannte Grenzverfahren muss.
  • Grenzverfahren sind Schnellverfahren, bei denen die davon betroffenen Menschen in „closed controlled centers“ festgehalten, also faktisch interniert werden. Gegen die Entscheidung, in ein solches Grenzverfahren zu kommen, ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. Selbst Familien und Kinder – sowie in bestimmten Fällen sogar unbegleitete Minderjährige – sind von Schnellverfahren nicht ausgeschlossen, was gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.

Verpflichtend sollen diese Schnellverfahren zum einen für Schutzsuchende sein, die aus Ländern kommen, bei denen die Anerkennungsquote von Asylanträgen in der EU unter 20% liegt. Das sind z.B. Ägypten, Bangladesch oder Nigeria. Diese Regelung dürfte in der Konsequenz diejenigen Menschen besonders hart treffen, die in ihrem Herkunftsland einer nur kleinen Gruppe angehören, die Verfolgung ausgesetzt ist, wie etwa queere Menschen.

Einem Schnellverfahren werden auch Personen – und zwar selbst unbegleitete Minderjährige – unterzogen, denen unterstellt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein oder denen vorgeworfen wird, die Behörden zu täuschen, weil z.B. Dokumente zerstört wurden. Ein Vorwurf, der rasch erhoben wird, weil real existierende Fluchtbedingungen, bei denen Flüchtende ihre Pässe verlieren oder weggenommen bekommen, von Behörden oft nicht ernstgenommen werden.

Zusätzlich können Menschen, die aus einem sogenannten „sicheren Drittstaat“ gekommen sind, in das Grenzverfahren geschickt werden. „Sichere Drittstaaten“ sind Staaten, die von EU-Mitgliedsstaaten als „sicher“ deklariert worden sind. Die Standards dafür, was als „sicher“ gilt, wurden weiter massiv abgesenkt. So soll es zukünftig ausreichen, dass nur Teile eines Landes sicher sind. Auch die Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention ist keine Bedingung für eine Einstufung als sicherer Drittstaat.

Die Fluchtgründe der Menschen werden hier überhaupt nicht mehr geprüft, selbst wenn sie aus Ländern geflohen sind, in denen Krieg herrscht oder staatlicherseits schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, wie z.B. in Syrien, Afghanistan, Irak oder Eritrea.

  • Während der Schellverfahren sollen die Asylsuchenden bis zu 12 Wochen in den Lagern inhaftiert werden. Dieser Freiheitsentzug kann aber auf bis zu 6 Monate ausgeweitet werden, wenn sich für die Betroffenen ein Abschiebungsgrenzverfahren anschließt. Greift die ebenfalls neu beschlossene Krisenverordnung, können die Menschen in den Haftlagern sogar noch weit länger inhaftiert bleiben.

Während all dieser Zeit gelten die Betroffenen als „nicht eingereist“. Dieses Konstrukt, welches willkürlich bestimmte Areale zu außerstaatlichen Territorien erklärt, führt schon seit Jahren an deutschen Flughäfen zu de facto Inhaftierungen von Schutzsuchenden.

Bereits der Freiheitsentzug für Menschen allein aufgrund des Umstands, dass sie Schutz suchen, ist unmenschlich und inakzeptabel. Hinzu kommt, dass extreme Gefälle von Macht und Ohnmacht in derart geschlossenen Systemen ohne wirkliche Schutzmechanismen gegen Machtmissbrauch erfahrungsgemäß gewaltvolle und ausbeuterische Strukturen hervorbringen. Diesen werden die Geflüchteten mit dem Segen der EU schutzlos ausgeliefert. Sorge bereitet dies besonders mit Blick auf die internierten Frauen und Kinder. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es an Außengrenzen „keine ausreichende rechtliche, medizinische oder psychologische Betreuung“ gibt.

  • Besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen sind durch die ebenfalls beschlossene Krisenverordnung zu befürchten: Die Mitgliedsstaaten dürfen hier nämlich bei sogenannten Ausnahmezuständen, wie z.B. einem besonders starken Anstieg von Migration oder bei der „Instrumentalisierung“ von Flüchtenden ihre Maßnahmen verschärfen:

Sowohl die (Inhaftierungs-) Dauer der Grenzverfahren als auch die Gruppe der Personen, die in solche Verfahren einbezogen werden können, dürfen dann erheblich ausgeweitet werden. Im Falle der „Instrumentalisierung“ dürfen die EU-Mitgliedstaaten sogar alle Asylsuchenden an den Grenzen inhaftieren.

Als „Instrumentalisierung“ wird dabei eine Situation definiert, „in der ein Drittland oder ein nichtstaatlicher Akteur die Bewegung von Drittstaatsangehörigen an die Außengrenzen oder in einen Mitgliedstaat mit dem Ziel fördert oder erleichtert, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren, wenn solche Handlungen wesentliche Funktionen eines Mitgliedstaats, einschließlich der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder des Schutzes seiner nationalen Sicherheit, gefährden können.«5

Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass durch die Krisenverordnung die brutalen „Push-Backs“, die seit Jahren schon von staatlichen Stellen an Europas Außengrenzen begangen werden, einen Freibrief bekommen. Insbesondere auch deshalb, weil im Fall einer solchen Krise die Mitgliedsstaaten mehrere Wochen Zeit bekommen sollen, um Asylanträge zu registrieren. In dieser Zeit hätten Asylsuchende keinen Nachweis darüber, dass sie einen Asylantrag gestellt haben und könnten gegen Push-Backs nicht rechtlich vorgehen.

Zudem besteht die Sorge, dass mit dem „Instrumentalisierungs“-Vorwurf auch Seenotrettungsorganisationen weiter kriminalisiert werden könnten.

  • Die bisherige Dublin-Verordnung soll durch die „Verordnung für ein Asyl- und Migrationsmanagement“ ersetzt werden. De facto wird sich damit aber an der bisherigen Situation nichts ändern. Denn weiterhin bleiben die Außengrenzstaaten primär für die Durchführung der Asylverfahren zuständig.
  1. Die Externalisierung der europäischen Flüchtlingsabwehr

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist indes nur ein Baustein von vielen, der flüchtende Menschen entrechtet.

Die EU-Außenpolitik arbeitet seit vielen Jahren schwerpunktmäßig daran, dass Geflüchtete erst gar nicht die EU-Außengrenzen erreichen, um dort ein Recht auf Asyl geltend zu machen.

In diesem Sinne sollen Vereinbarungen mit Regierungen mit möglichst vielen derjenigen afrikanischen Länder getroffen werden, durch die entweder Fluchtrouten von Migrant*innen führen oder aus denen selbst Menschen fliehen. Diese Länder bekommen wirtschaftliche Hilfe von der EU in Aussicht gestellt – im Gegenzug sollen sie Flüchtende aufhalten (und abschieben), bevor sie Richtung EU-Grenze weiterziehen können.

Am bekanntesten dürfte hier der 2016 geschlossene EU-Türkei-Deal sein, bei dem die Türkei mehrere Milliarden Euro dafür zur Verfügung gestellt bekommt, Menschen, die durch die Türkei Richtung EU fliehen, aufzuhalten, bzw. von der Türkei nach Griechenland geflüchtete Menschen zurückzunehmen. Folge dieses Deals war zum einen, dass in Griechenland seit 2016 die Grundrechte von Migrant*innen massiv eingeschränkt werden: gewaltsame Push-Backs, Gewalt seitens der Behörden, sowie das Wegsperren von Geflüchteten in Lagern gehören zur Tagesordnung.6

Weitere Abkommen wurden 2006 im Rabat-Prozess mit Marokko und dem Senegal geschlossen, um Menschen, deren Fluchtrouten über Westafrika liefen, gar nicht erst europäische Küsten und Grenzen erreichen zu lassen.7

2014 folgte der Khartum-Prozess, bei dem die EU mit ostafrikanischen Staaten Vereinbarungen schloss, um Fluchtwege über das Horn von Afrika zu schließen.8 Dabei scheute die EU auch nicht die Kooperation und finanzielle Förderung von Ländern wie Eritrea oder dem Sudan, deren Regimes für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Im Sudan finanzierte die EU diejenigen Milizen für den Grenzschutz gegenüber Flüchtenden, die heute als Bürger*innenkriegsparteien für unzählige Morde und Verbrechen gegenüber Zivilist*innen verantwortlich sind.9

Im Laufe des vergangenen Jahres wurden vonseiten der EU weitere Migrant*innenabwehr-Deals mit Tunesien, Ägypten und zuletzt Mauretanien, einem Land, in welchem Sklaverei und Scharia-Rechtsprechung weit verbreitet sind, geschlossen.10

Die genannten Vereinbarungen führten oder führen dazu, dass Migrant*innen auf immer gefährlichere Fluchtwege ausweichen müssen.

So wurde 2015 in Niger auf Druck der EU ein Gesetz beschlossen, das die Migration nach Norden Richtung EU-Außengrenze, sowie deren Unterstützung unter Strafe stellte. Die Folge: Flüchtenden blieb dann nur noch der (oft tödliche) Weg durch die Sahara. 11

Die EU-Politik folgt offensichtlich der Devise, dass nicht das massenhafte Sterben von Geflüchteten an sich beendet werden soll, sondern lediglich dessen Sichtbarkeit vor der eigenen Haustür.

3. Frontex, Pushbacks und die tägliche Gewalt gegen Flüchtende

Die fortschreitende Entrechtung durch die Reform der GEAS folgt indes einer tatsächlichen Rechtlosigkeit, der Flüchtende schon seit Jahren an Europas Grenzen ausgesetzt sind.

Menschrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren zehntausende Fälle von Gewalt und illegalen Push-Backs12 durch nationale europäische Grenzbehörden von Serbien bis Ungarn oder durch die europäische Grenzschutzagentur Frontex. Trotzdem bleiben diese Menschenrechtsverletzungen in der Regel ungeahndet.13

In der Zusammenarbeit mit Libyen (einem Staat, der von verschiedenen Milizen beherrscht wird, die alle an schweren Menschrechtsverletzungen beteiligt sind) verstößt die EU zudem gegen Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention. Dieser besagt, dass Geflüchtete nicht dorthin aus- oder zurückgewiesen werden dürfen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht sind.

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex übergibt regelmäßig schutzsuchende Menschen, deren Boote sich in der Nähe der libyschen Küste befinden, an die »libyschen Küstenwache«. Als Opfer solcher Pull-Backs landen viele von ihnen in libyschen Foltergefängnissen.14

4. Die Rechtsradikalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik findet ihre Entsprechung in der deutschen Asylpolitik

Auf europäischer Ebene haben sich rechtsextrem regierte Länder wie Ungarn oder Italien in der Politik der Abschottung, der Gewalt und des Sterben-Lassens gegenüber Flüchtenden zu beinahe 100% durchgesetzt. Von der deutschen Regierung wurden zwar bei den Verhandlungen zur Reform des GEAS noch rote Linien gesetzt, letztendlich wurde aber selbst die zuvor kritisierte Möglichkeit der Inhaftierung von Kindern durchgewunken. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen präsentiert sich – insbesondere bei öffentlichen Terminen zum Thema Migration – ohne jede Abgrenzung mit Italiens faschistischer Ministerpräsidentin Meloni, welche ihrerseits immer weitere Verschärfungen der Asylpolitik fordert, wie z.B. Aufnahmelager für Flüchtende weit außerhalb der EU-Außengrenzen.15 Auch Treffen des deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit Meloni verlaufen, gerade auch beim Thema „Migrant*innenabwehr“, harmonisch und in großer Einigkeit16. Das verwundert kaum, denn deutsche Politiker*innen aller Parteien überbieten sich seit Monaten mit Forderungen und Beschlüssen, die die Rechte geflüchteter Menschen auch in Deutschland immer mehr einschränken und darauf abzielen, möglichst viele Menschen abzuschieben – oft ungeachtet der Tatsache, dass eine Abschiebung in das jeweilige Herkunftsland eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten kann. So wird von Deutschland aus inzwischen auch wieder in den Iran abgeschoben, obwohl das dortige islamistische Mullah-Regime jeden Tag massive Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegen Frauen – begeht.17

Auch Jesid*innen, die vor dem Terror des IS nach Deutschland geflohen waren, sind vor Abschiebungen in den Irak nicht sicher, obwohl dort nach wie vor kein sicheres Leben für sie möglich ist.18

Das am 18.01.2024 im Bundestag beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und die vom Bundeskabinett am 01.03.2024 beschlossene Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Ländern und Kommunen die Möglichkeit zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen19 geben soll, machen deutlich, dass die Bundesregierung nur an Abschreckung und Abschiebung von Geflüchteten interessiert ist – auf Kosten grundlegender Menschenrechte.

Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ greift dabei mit folgenden Verschärfungen Freiheit, Rechte und Menschenwürde von Migrant*innen an:20

  • Die Dauer eines möglichen Ausreisegewahrsams verdreifacht sich nahezu von bisher 10 auf jetzt 28 Tage. Die maximale Dauer von Abschiebehaft wurde von drei auf sechs Monate verlängert.21 Mit der Neuregelung kann nun letztlich jede*r Schutzsuchende*r sofort bei der Einreise in Abschiebehaft genommen werden. Bisher galt der Grundsatz, dass niemand in Abschiebehaft genommen werden kann, der/die sich zum Zeitpunkt ihrer Asylantragstellung noch nicht in Haft befunden hat. Nun aber erfüllen Menschen, die in das Bundesgebiet einreisen, allein deshalb schon einen möglichen Haftgrund, wenn sie unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist sind. Was aufgrund der Dublin-Verordnungen22 auf beinahe alle Flüchtenden zutrifft, die in Deutschland Asyl beantragen wollen, da es keine sicheren Fluchtweg hierher gibt.

(Einziger kleiner Lichtblick: den Menschen in Abschiebhaft muss jetzt verpflichtend ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt werden).

  • In Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete wurde das hohe verfassungsrechtliche Gut der Unverletzlichkeit der Wohnung gegenüber Geflüchteten weiter aufgeweicht: Zum „Habhaftwerden“ abzuschiebender Personen dürfen jetzt nicht mehr nur die Zimmer der Betroffenen, sondern auch diejenigen anderer Personen in der Unterkunft betreten werden.
  • Die Möglichkeiten, Geflüchtete nachts zu Abschiebungen abzuholen, wurden ausgeweitet, was lauf Nationaler Stelle zur Verhütung von Folter insbesondere für Kinder traumatisch sein kann.23 Ebenso sollen Abschiebungen jetzt nicht mehr angekündigt werden – bisher mussten sie den Betroffenen mindestens eine Woche vorher mitgeteilt werden. Eine Ausnahme ist nur bei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren vorgesehen.

Der Wegfall der Ankündigung ist für Betroffen äußerst belastend: sie können sich in Zukunft weder von ihrem sozialen Umfeld verabschieden, noch eventuell vorhandene Wohn- und Arbeitsverhältnisse kündigen, oder Vorbereitungen für die Ankunft im Zielort der Abschiebung treffen. Zudem ist auch die Altersregelung nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar, welche grundlegende Rechte für Kinder bis 18 Jahren und nicht nur bis 12 Jahren definiert und schützt.

  • Das Auslesen und Auswerten persönlicher Daten von Geflüchteten wird ausgeweitet. Mit dem neuen Gesetz ist das Auslesen von Cloud-Diensten, Datenträgern und mobiler Endgeräte wie Smartphones von Asylantragsteller*innen stets zulässig, wenn diese nicht im Besitz eines gültigen Passes sind. Auch dann, wenn die Betroffenen zur Auswertung andere Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Personalausweis vorlegen können. Die Betroffenen sind verpflichtet, alle Zugangscodes zum Auslesen der Daten herauszugeben. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für das Auslesen ist nicht vorgesehen – obwohl schon hier massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird – , sondern erst für das Auswerten der Daten.
  • Falsche Angaben im Asylverfahren werden jetzt – anders als bisher – unter Strafe gestellt: es drohen Geldstrafen oder sogar bis zu 3 Jahre Haft. Damit droht zugleich eine Kriminalisierung von Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen als mögliche Mittäter*innen, denen abverlangt wird, das ihnen vorgetragene Verfolgungsschicksal auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
  • Drastische Verschärfungen wurden auch im Bezug auf die Leistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgenommen. Galt bisher eine Wartezeit von 18 Monaten auf ungekürzte Leistungen und unbeschränkte Gesundheitsversorgung, soll diese sich nun auf drei Jahre verdoppeln. Pro Asyl schätzt diese Ausdehnung zurecht als verfassungswidrig ein, da sie u.a. gegen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG verstößt.
  • Ebenso werden im neuen Gesetz Menschen kriminalisiert, die Flüchtenden auch ohne eigenen finanziellen Vorteil „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern“ dabei helfen, die europäische Außengrenze zu überwinden. Diese Regelung soll nur für den Landweg gelten (was schlimm genug ist), da ansonsten auch Seenotrettung kriminalisiert worden wäre. Rechtsanwält*innen weisen aber darauf hin, dass durch gesetzliche Besonderheiten im Bezug auf unbegleitete Minderjährige die neuen gesetzlichen Regelungen durchaus zu Verfahren gegen Seenotretter*innen als illegale Schleuser*innen führen könnten.

Die Bezahlkarte, auf deren Einführung mit gemeinsamen Standards sich Anfang 2024 die meisten Bundesländer geeinigt hatten – und deren Einführung per Bundesgesetz am 12.04.2024 auch vom Bundestag – mit den Stimmen der AfD24– beschlossen wurde, ist ein weiteres Instrument, das Geflüchtete diskriminiert. Geflüchtete werden damit zukünftig aus wichtigen Lebensbereichen ausgegrenzt und ihrer Selbstständigkeit beraubt. So soll beispielweise die Bezahlkarte nicht an ein Bank-konto verknüpfbar sein: Überweisungen, die heutzutage z.B. zum Abschließen von Handy-Verträgen oder Versicherungen nötig sind, sind damit unmöglich. Einschränkungen, was die Höhe möglicher Bargeldabhebungen betrifft, wie auch die nur regionale Nutzungsmöglichkeit greifen massiv in Menschenwürde und die Freizügigkeit der Betroffenen ein.25

Die deutsche Innen- und Außenpolitik orientiert sich nicht an Menschenrechten, son-dern an der zutiefst menschenfeindlichen Programmatik extremer Rechter wie der AfD

2023 sollen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Caminando Fronteras allein auf der Flucht zu den Kanarischen Inseln über 6000 Menschen ums Leben gekommen sein.26

Im selben Jahr starben über 3000 Flüchtende im Mittelmeer.27

Die immer restriktivere Flüchtlingspolitik Europas sorgt seit Jahren dafür, dass Flüchtende immer gefährlichere (und damit potentiell tödlichere) Fluchtrouten nehmen müssen.

So kommen tausende Flüchtende ums Leben, bevor sie überhaupt das Mittelmeer erreichen:

Auch die Sahara ist inzwischen zum Massengrab für Flüchtende geworden.28

Statt sichere Fluchtwege nach Europa zu schaffen, um dieses Massensterben zu beenden, wird aber sowohl von EU-Ebene, als auch von nationaler (deutscher) Ebene seit Jahren daran gearbeitet, Fluchtwege zu Europas Außengrenzen zu verunmöglichen.

Zudem haben deutsche Bundesregierungen schon seit den 1990er Jahren über dreißig „Rückübernahme“- oder „Migrationsabkommen“ mit Ländern geschlossen, in denen allzu oft Teile der Bevölkerung grundlegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, in welche aber trotzdem im großen Stil abgeschoben werden soll. 29 Hier sorgten z.B. die Rücknahmeabkommen mit den Ländern Ex-Jugoslawiens zu einem Anstieg der Abschiebungen von Sintizee und Romnja – Bevölkerungsgruppen, die in der Zeit des Nationalsozialismus systematischer Verfolgung und Vernichtung ausgesetzt waren – obwohl diese in den sog. Balkanstaaten flächendeckend von antiziganistischer Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.

Während aktuell auch Politiker*innen aller bürgerlicher Parteien von CDU/CSU bis Bündnis90/Die Grünen an den bundesweiten Protesten v.a. gegen die AfD teilnehmen, sind es in den vergangenen Monaten aber gerade diese Parteien gewesen, die – mit breiter medialer Unterstützung – AfD-Inhalte verbreitet oder in den beschriebenen Gesetzen umgesetzt haben.30

De facto sind in der Asylpolitik längst alle Brandmauern gegen Rechts gefallen.31 Wenn der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn „physische Gewalt“ an den europäischen Außengrenzen fordert, sorgt das inzwischen nicht einmal mehr für einen öffentlichen Skandal – anders als wenige Jahre zuvor, als Beatrix v. Storch (AfD) noch einen Schusswaffeneinsatz gegen Geflüchtete gefordert hatte.32 Im Januar 2024 hatte der Bundesvorstand der CDU den Entwurf eines Grundsatzprogramms vorgestellt, in dem de facto die Abschaffung des Rechts auf Asyl in Europa gefordert wird: denn flüchtende Menschen, die in Europa Asyl beantragen, sollen in jedem Fall in einen sicheren Drittstaat verbracht werden, um dann dort ein Asylverfahren zu durchlaufen und gegebenenfalls Asyl gewährt zu bekommen.33

Außenminister*in Baerbock, hatte bei ihrem Amtsantritt noch eine feministische Außenpolitik mit folgenden Leitsätzen verkündet:

„Feministische Außenpolitik gründet auf der Überzeugung, dass alle Menschen die gleichen Rechte genießen und die gleichen Freiheiten und Möglichkeiten verdienen. Das ist eine fundamentale Frage der Gerechtigkeit. (…) Sie will sicherstellen, dass alle den gleichen Zugang zu Ressourcen haben.“

„Gefährdeten Personengruppen bieten wir Schutz.“34

Davon ist schon lange nicht mehr die Rede. Im Gegenteil: auch Baerbock hat ihr „Ok“ zum EU-„Asylkompromiss“ gegeben. Die anfänglich noch mit der Entscheidung fremdelnde Partei der Grünen hat sich dabei mit simpler Rhetorik wieder auf Linie bringen lassen, u.a. mit Baerbocks unverfroren egozentrischer Beteuerung, das Ergebnis sei eine Zumutung, aber es sei ihr Job, sich genau das zuzumuten.

In Wahrheit aber wird Baerbock hier gar nichts zugemutet, dafür aber den Geflüchteten alles – in jedem Fall der Verlust ihrer Freiheit und im schlimmsten Fall der Verlust der körperlichen Unversehrtheit oder gar der Tod von ihnen oder ihren Liebsten.

Dabei redet es sich aber immer noch recht leicht von „den Geflüchteten“ oder auch von „mehreren Hundert Geflüchteten“, die Opfer der vielen Schiffsunglücke werden – und wird hierdurch schon ebenso leicht die Grenze zur Entindividualisierung der betroffenen Menschen überschritten, indem etwa in den Medien nur Bilder einer anonymen Masse von Menschen gezeigt, von „Flüchtlingsströmen“ die Rede ist und Empathie so ganz einfach ausgeschaltet wird. Aber die vielen Opfer der europäischen Abschottungspolitik sind alle Individuen, die nicht ohne Not alles hinter sich lassen und die Gefahren der Flucht auf sich nehmen würden und die sich ein besseres Leben für sich und ihre Familien wünschen. Jeder und jede mit einer Geschichte, die vielen Todesopfer aber ohne eine Zukunft.

Dabei müsste kein einziger Mensch im Mittelmeer mehr sterben, wenn es wirklich den politischen Willen gäbe, dies zu verhindern.

Doch diesen Willen gibt es ganz offensichtlich nicht. Stattdessen werden Menschenrechte Verhandlungsmasse bei der Streben nach einem Kompromiss – und damit letztlich aber aufgegeben. Denn Menschenrechte gelten absolut und nicht etwa nur unter bestimmten Voraussetzungen, für bestimmte Menschen oder nur teilweise.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar!

Und es kann hierüber erst recht keine Verhandlungen mit Faschist*innen geben, wie mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban oder der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, auf deren Konto ganz wesentlich die Verschärfungen des europäischen Asylrechts gehen. Sowohl Orban als auch Meloni gehören richtigerweise international isoliert, statt sich von diesen erpressen zu lassen. Wer sich stattdessen mit ihnen gemein macht und gemeinsame Ziele mit ihnen verfolgt, legitimiert und stärkt diese faschistischen Kräfte.

Leider ist davon auszugehen, dass diese europäische Abschottungspolitik – von Pro Asyl zu Recht als historischer Fehler bezeichnet35 – für geraume Zeit die Marschrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik vorgeben wird. Woher sollte denn auch Widerstand kommen?

Dabei wäre das Gegenteil dringend erforderlich, nämlich eine Öffnung für all die Menschen, die infolge der Klimakatastrophe die Lebensgrundlagen in ihrem Herkunftsland verlieren. Die am stärksten betroffenen Länder des globalen Südens haben selbst den geringsten Anteil an der Klimakatastrophe, die in allererster Linie auf das Konto der reichen Industrienationen geht und für deren Folgen diese daher auch die Verantwortung übernehmen müssen. Dazu gehört es zum einen, die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe unverzüglich zu treffen und den Raubbau an Natur und Ressourcen sofort zu stoppen. Und dazu gehört es selbstverständlich ebenso, denjenigen Menschen, in deren Herkunftsland infolge der Klimakatastrophe ein menschenwürdiges Leben nicht mehr gewährleistet ist, einen sicheren Zufluchtsort zu bieten.

Bekämpft wird aber nicht die Klimakatastrophe, sondern die Klimabewegung – erst mit Worten, wie der Beschimpfung als „Klima-RAF“, gefolgt von Taten in Gestalt harter und auch rechtswidriger staatliche Repression.

Bekämpft werden auch nicht die Fluchtursachen, sondern die Geflüchteten.

Alle diejenigen, die tatsächlich das Sterben im Mittelmeer beenden wollen, sollten daher wann immer und wo immer das möglich ist ihre Stimme einsetzen gegen jede Stimmungsmache gegen Geflüchtete, für die Bekämpfung von Fluchtursachen und ganz vordringlich für die Einrichtung sicherer legaler Fluchtwege!

Zusammen mit Pro Asyl fordern wir ein anderes Europa36, in dem die Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen gelten!

1 Vgl. https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/?gclid=EAIaIQobChMIuIP5nfrj_wIV0PpRCh3ERAk2EAAYAiAAEgKvJvD_BwE

2 Vgl. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluchtursachen/klimawandel

3 Die Welthungerhilfe hält eine Zahl von 140 Millionen Klima-Migrant*innen bis 2050 für möglich. Die meisten dieser Menschen, die im globalen Süden vor klimabedingten Katastrophen fliehen müssen, werden allerdings Binnenflüchtlinge bleiben, aufgrund ihrer Armut, aber auch aufgrund ihres Geschlechts (Frauen verfügen aufgrund ihrer unbezahlten reproduktiven Arbeiten und den patriarchalen Systemen, in denen sie leben, oft über kein eigenes Einkommen). Die Flucht nach Europa ist für sie schlicht nicht bezahlbar. https://www.welthungerhilfe.de/informieren/themen/klimawandel/klimafluechtlinge-klimawandel-und-migration – Detaillierte Infos zum Verhältnis Klimawandel und Flucht finden sich u.a. hier: https://mediendienst-integration.de/migration/klimawandel-migration.html

4 Vgl. https://mediendienst-integration.de/artikel/fragen-und-antworten-zur-eu-asyl-reform.html#:~:text=Das%20Grenzverfahren%20ist%20ein%20Schnellverfahren,sicheren%20Drittstaat%E2%80%9C%20abgeschoben%20werden%20kann.

https://www.proasyl.de/news/abbau-der-menschenrechte-von-gefluechteten-in-europa-beschlossen

5 https://www.proasyl.de/news/verhandlungskrimi-in-bruessel-bundesregierung-stimmt-toxischer-krisenverordnung-zu/

6 https://www.proasyl.de/news/auf-beiden-seiten-der-aegaeis-eu-tuerkei-deal-liegt-in-truemmern/

7 https://www.wildundweise.fm/artikel/die-externalisierung-der-eu-fluchtlingspolitik#:~:text=Was%20ist%20Externalisierung%3F&text=Der%20Begriff%20bedeutet%20so%20viel,diese%20de%20facto%20dorthin%20verlagert.

8 Vgl. Sarina Theurer, „Der Khartum-Prozess“ in Kritische Justiz, Heft 03/2018, S. 280-294.

9 https://www.proasyl.de/news/der-khartum-prozess-war-nur-der-anfang-der-schmutzigen-europa-deals-in-afrika/

10 https://www.migazin.de/2024/03/10/schmutziges-geschaeft-eu-fluechtlingspakt-mauretanien/

11 https://www.migazin.de/2023/03/27/migrationsexperte-eu-grenzpolitik-im-niger-unglaublich-schaedlich/ – Ende 2023 nahm die aktuelle Militär-Junta im Niger das Gesetz wieder zurück

12 Als Pushbacks werden Maßnahmen bezeichnet, bei denen Geflüchtete nach Grenzübertritt unmittelbar zurückgeschoben werden, ohne ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen. Bei sogenannten Pullbacks werden Migrant*innen daran gehindert aus ihrem Herkunftsland oder aus einem Transitland, das auf ihrer Fluchtoute liegt, auszureisen, um in einem anderen Land Asyl zu beantragen. Siehe dazu hier: https://www.proasyl.de/thema/es-ist-kalt-an-europas-grenzen/mehr-zu-pushbacks/ und hier: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Posterflyer_Push-Back_Web-170321.pdf

13 https://netzpolitik.org/2023/gewalt-an-eu-grenzen-menschen-auf-der-flucht-streamen-brutale-pushbacks-auf-tiktok/ , siehe auch hier: https://borderviolence.eu/ , oder hier: https://www.fr.de/politik/pushbacks-mauern-und-schlaege-gegen-fluechtende-menschen-91801145.html#:~:text=EU%2DGrenzen%3A%20Mindestens%2012%20000,mit%20Bosnien%2DHerzegowina%20und%20Serbien.

14 https://www.proasyl.de/grenzenlose-gewalt/, siehe dazu auch hier: https://www.seebruecke.org/aktuelles/frontex-hilft-tausende-in-libysche-folterlager-zu-verschleppen

15 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/meloni-eu-asylpolitik-italien-100.html

16 https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-italien-scholz-meloni-migration-aktionsplan-1.6307933

17 https://taz.de/Rueckfuehrungen-in-den-Iran/!5981856/

18 https://www.proasyl.de/pressemitteilung/innenministerkonferenz-pro-asyl-fordert-sofortigen-abschiebestopp-fuer-jesidinnen-und-jesiden/

19 Siehe hier: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/bezahlkarte-per-gesetz-verschaerfen/

20 Vgl. dazu hier: https://www.proasyl.de/news/das-gegenteil-von-verbesserungen-das-neue-rueckfuehrungsgesetz-verschlimmert-die-lage/

21 Zum Unterschied von Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft, siehe hier, allerdings noch ohne die verschärften jeweiligen Haftdauern: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/informationen-zu-abschiebungshaft/

22 Nach den Dublin-Verordnungen der EU ist derjenige EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig, den Flüchtende zuerst erreichen. Damit fallen alle EU-Staaten, die keine gemeinsame Grenze zu einem Nicht-EU-Staat haben, oder die nicht an die Haupt-Fluchtrouten-Gewässer wie z.B. dem Mittelmeer grenzen, automatisch als legitimes Land für Asyl-Erstantrags-Stellungen raus.

23 https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/NSzVvF_Jahresbericht_2022_barrierefrei_web.pdf

24 Am 21.03.2024 hatte bereits der Dresdener Stadtrat die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen beschlossen – und zwar auf Antrag der AfD, dem die Stadträt*innen von CDU, FDP und Freien Wählern zustimmten.

25 Siehe dazu hier: https://www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/?utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=Utopie+am+Tag+gegen+Rassismus%3A+Wenn+Menschenrechte+f%C3%BCr+alle+gelten+w%C3%BCrden&utm_campaign=PE+21+03+2024

26 https://www.teneriffa-news.com/news/kanaren/16-tote-fluechtlinge-pro-tag-kanaren-route-bleibt-gefaehrlichste-der-welt_26542.html

27 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1240693/umfrage/im-mittelmeer-ertrunkenen-fluechtlinge/#:~:text=Im%20Jahr%202023%20starben%20(Stand,nach%20Europa%20ums%20Leben%20kamen.

28 https://www.spiegel.de/politik/ausland/alarmphone-sahara-wie-private-retter-versuchen-migranten-aus-der-todeszone-zu-holen-a-1282608.html

29 Vgl. dazu hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/983192/97319ab69fc386b118b04c83cad13c25/WD-2-081-23-pdf.pdf oder hier: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migration-irak-abschiebungen-100.html

30 So schreibt das Main-Echo in seiner Ausgabe vom 08.04.2024 davon, dass Landkreise und Kommunen „unter der Last der Geflüchteten“ „ächzen“ würden und übernimmt unkritisch die rechtspopulistische Rhetorik des Miltenberger Landrats Marco Scherf (Bündnis 90/ Die Grünen). Geflüchtete kommen in dem zweiseitigen Artikel -wie meistens- nicht zu Wort.

31 So stimmten am 21.03.2024 im Dresdner Stadtrat CDU, Freie Wähler und FDP einem AfD-Antrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu. Ein solches Abstimmungsverhalten zugunsten von AfD-Anträgen ist indes v.a. auf kommunaler Ebene längst kein Einzelfall mehr. Siehe hier: https://jungle.world/artikel/2024/13/das-maerchen-von-der-brandmauer

32 https://www.seebruecke.org/aktuelles/spahn-fordert-gewalt-gegen-schutzsuchende-an-den-grenzen

33 https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles/cdu-grundsatzprogramm-asylrecht-soll-abgeschafft-werden/

34 https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf

35 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/asylrecht-reaktionen-100.html#:~:text=Der%20Leiter%20der%20Europaabteilung%20von,Linie%20durchgesetzt%20und%20alles%20akzeptiert.

36 https://aktion.proasyl.de/menschenrechte-verschwinden/